Erbrecht

Erbrecht

Beim Tod eines Menschen sind viele rechtliche Aspekte zu berücksichtigen. Es sollten aber auch vorausschauend auf künftige Erbfälle zur Vermeidung von Erbstreitigkeiten und Erbschaftsteuer sowie anderer rechtlicher Nachteile Regelungen getroffen werden.
Deshalb werden im Bereich des Erbrechts von unseren Notaren umfassende Beratungen, auch unter Berücksichtigung steuerlicher Aspekte, durchgeführt und insbesondere

  • Testamente,
  • Erbverträge,
  • Nachfolgeregelungen für Betriebsvermögen,
  • vorweggenommene Erbregelungen,
  • Kauf- und Übertragungsverträge über Erbteile sowie
  • Erbauseinandersetzungsverträge

gestaltet sowie

  • Erbausschlagungen,
  • Erbscheinsanträge,
  • Erbanteilsverkäufe,
  • Erbauseinandersetzungsvereinbarungen und
  • Pflichtteilsverzichte

vorbereitet und beurkundet.

Unsere Rechtsanwälte beraten Sie auf dem Gebiet des Erbrechts zu

  • Anfechtung von Testamenten und Erbverträgen,
  • Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen,
  • Erbansprüchen sowie
  • Vermächtnisansprüchen

und setzen diese für Sie notfalls auch gerichtlich durch.

Nils Klöhn

Partner

Fachanwaltsbezeichnung:
Fachanwalt für Familienrecht

Tätigkeitsschwerpunkte:
Miet- und Pachtrecht
Erbrecht
Allgemeines Zivilrecht