Mietrecht/Pachtrecht/Wohnungseigentum

Mietrecht/ Pachtrecht/Wohnungseigentum

Nahezu 50 Prozent der deutschen Haushalte leben derzeit zur Miete. Mietrechtsstreitigkeiten stellen deshalb einen sehr großen Bereich unter allen Zivilrechtsstreitigkeiten dar. Die Vermietung von Wohnraum unterliegt einer Vielzahl von gesetzlichen Bestimmungen und Entscheidungen der Gerichte. Regelungen in Mietverträgen sind überwiegend allgemeine Geschäftsbedingungen und unterliegen daher besonderen gesetzlichen Schranken, deren Einhaltung wir mit unserer jahrelangen Erfahrung überprüfen können.

Neben der Vermietung von Wohnraum erfasst das Mietrecht auch die Vermietung von Gewerbeeinheiten, dem sogenannten Gewerbemietrecht, also Räumlichkeiten, die nicht zum Wohnen bestimmt sind. Gerade im Gewerbemietrecht kann die Ausgestaltung des Mietvertrags von existenzieller Bedeutung sein, da dieser oftmals für eine lange Dauer eingegangen wird und erhebliche Investitionen für den Umbau von Mietobjekten getätigt werden. Es ist deshalb ratsam, einen gewerblichen Mietvertrag vor Vertragsschluss juristisch überprüfen zu lassen.

Vom Mietrecht ist das sogenannte Pachtrecht zu unterscheiden. Anders als bei der Vermietung wird bei der Pacht nicht nur das Objekt zur Nutzung zur Verfügung gestellt sondern der Pächter darf auch die „Früchte“, die er aus dem Pachtobjekt zieht – also die Erträge – behalten. Gegenwärtig sind etwa mehr als zwei Drittel der Nutzfläche in der Landwirtschaft verpachtet. Große praktische Bedeutung im Wirtschaftsleben haben zudem die Pachtverträge betreffend Gaststätten, Restaurants und sonstige Gewerbeimmobilien.

Große Bedeutung hat das Wohnungseigentumsrecht. Dieses Recht beschreibt das Eigentum an einzelnen Wohnungen (Wohnungseigentum) oder Gewerbeeinheiten (Teileigentum) innerhalb eines Objektes oder einer größeren Wohnanlage. Das Wohnungs- und Teileigentumsrecht ist im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) geregelt. Wohnungs- und Teileigentum bringt zahlreiche Konflikte mit sich. Unterschiedliche Interessen, Nutzungsarten und Lebensstile prallen unmittelbar aufeinander.

Wir beraten und vertreten Sie bei Rechtsstreitigkeiten in miet-, pachtrechtlichen und wohneigentums- und teileigentumsrechtlichen Angelegenheiten. Hierzu gehört auch, dass wir für Sie Miet- und Pachtverträge prüfen und gestalten. Wir vertreten Sie bei fristlosen oder ordentlichen Kündigungen, der Geldendmachung von Miet- und Teileigentumsrückständen, Zwangsräumung sowie Mieterhöhungen oder Streitigkeiten der Wohnungseigentümer untereinander.

Zu den typischen Regelungsbereichen gehört insbesondere:

  • Abmahnung
  • Betriebskosten
  • Durchführung von Räumungsklagen
  • Durchführung von Zwangsräumungen
  • Eigenbedarfskündigung
  • fristlose Kündigung wegen Nichtzahlung der Mietkaution
  • fristlose und ordentliche Kündigung von Miet- und Pachtverhältnisses
  • fristlose und ordentliche Kündigung bei Zahlungsrückstand
  • Geltendmachung von Hausgeldzahlungen
  • Geltendmachung von Minderungsansprüchen
  • Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bei Beschädigung von Miet- und Pachträumen
  • Kaution
  • Kündigung bei Pflichtverletzung des Mieters
  • Mängelbeseitigung
  • Prüfung und Anfechtung rechtswidriger Wohnungseigentümerbeschlüsse
  • Prüfung, Gestaltung und Verhandlung von Mietaufhebungsvereinbarungen
  • Prüfung, Gestaltung und Verhandlung von Wohnraum- und Gewerbemietverträgen
  • Regelung von Streitigkeiten unter Wohnungs- und Teileigentümern
  • Untervermietung
  • Vermieterpfandrecht
  • Vorkaufsrecht

Nils Klöhn

Partner

Fachanwaltsbezeichnung:
Fachanwalt für Familienrecht

Tätigkeitsschwerpunkte:
Miet- und Pachtrecht
Erbrecht
Allgemeines Zivilrecht

Jessica Wagner

angestellte Rechtsanwältin

Tätigkeitsschwerpunkte:

Familienrecht
Miet- und Pachtrecht
allgemeines Zivilrecht