Rechtsgebiete

Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht, also das für die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geltende Recht, führt aufgrund seiner Komplexität nicht selten zu Spannungen zwischen Arbeitnehmern, Arbeitgebern, Betriebs- und Personalräten. Neben der Störung des Betriebsfriedens sind oft erhebliche wirtschaftliche Interessen der Vertragsparteien betroffen, die bis hin zur Existenzgefährdung führen können.

Wir vertreten Sie in diesem Bereich mit unseren Fachanwälten für Arbeitsrecht in unserer Kanzlei – Arbeitgeber wie Arbeitnehmer gerichtlich wie außergerichtlich – in allen Bereichen des Arbeitsrechts, insbesondere bei:

  • Abfindung
  • Abmahnung
  • Abwicklungsvertrag
  • Änderungskündigung
  • Arbeitsvertrag
  • Aufhebungsvertrag
  • Befristung
  • Betriebsübergang
  • Behinderung
  • Beschäftigungsanspruch
  • Betriebsräte
  • Bonus und Provision
  • Diskriminierung
  • Elternzeit und Teilzeit
  • Führungskräfte
  • Gehalt
  • Gratifikation
  • Konfliktlösung
  • Kündigung
  • Lohn
  • Mobbing
  • Mutterschutz
  • Tarifvertragsrecht
  • Teilzeit
  • Schulung
  • Sonderzahlung
  • Urlaub
  • Weihnachts- und Urlaubsgeld
  • Weisung
  • Zeugnis

Bau- und Architektenrecht

Das Baurecht umfasst insbesondere alle Problemkreise des privaten Bau- und Bauvertragsrechts. Wir unterstützen Bauherren, Bauhandwerker, private Auftraggeber und Architekten bei der Erarbeitung und Gestaltung von Bauverträgen sowie der Vertragsdurchführung. Wir begleiten Sie auch bei der Feststellung von Mängeln und ihrer Beseitigung, der Bauabnahme und der Durchsetzung der Werklohnansprüche.

Wir vertreten Sie außergerichtlich und in allen Gerichtsverfahren einschließlich selbstständiger Beweisverfahren zur Sicherung von Beweismitteln, also insbesondere bei:

  • Abnahme von Werkleistungen
  • Bauverträgen und deren Gestaltung
  • Beweissicherungsverfahren
  • Baumängelbeseitigung und Haftung (Gewährleistung) einzelner Gewerke
  • HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure)
  • Prozessführung zur Durchsetzung der Vergütungsansprüche
  • Prozessführung zur Durchsetzung von Haftungsansprüchen
  • Sicherheitsleistungen wie z.B. Einbehalte, Bürgschaften und Garantien
  • Störungen des Bauablaufes und Konfliktlösungen
  • VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen)
  • Werkverträgen

Erbrecht

Beim Tod eines Menschen sind viele rechtliche Aspekte zu berücksichtigen. Es sollten aber auch vorausschauend auf künftige Erbfälle zur Vermeidung von Erbstreitigkeiten und Erbschaftsteuer sowie anderer rechtlicher Nachteile Regelungen getroffen werden.
Deshalb werden im Bereich des Erbrechts von unseren Notaren umfassende Beratungen, auch unter Berücksichtigung steuerlicher Aspekte, durchgeführt und insbesondere

  • Testamente,
  • Erbverträge,
  • Nachfolgeregelungen für Betriebsvermögen,
  • vorweggenommene Erbregelungen,
  • Kauf- und Übertragungsverträge über Erbteile sowie
  • Erbauseinandersetzungsverträge

gestaltet sowie

  • Erbausschlagungen,
  • Erbscheinsanträge,
  • Erbanteilsverkäufe,
  • Erbauseinandersetzungsvereinbarungen und
  • Pflichtteilsverzichte

vorbereitet und beurkundet.

Unsere Rechtsanwälte beraten Sie auf dem Gebiet des Erbrechts zu

  • Anfechtung von Testamenten und Erbverträgen,
  • Pflichtteils- und Pflichtteilsergänzungsansprüchen,
  • Erbansprüchen sowie
  • Vermächtnisansprüchen

und setzen diese für Sie notfalls auch gerichtlich durch.

Familienrecht

Das Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse unter Eheleuten, zwischen eingetragenen Lebens¬partnern und Verwandten. Es ist Teil der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Familiensachen werden ausschließlich vor den Familiengerichten verhandelt. Zu den Familiensachen gehören Ehescheidungsverfahren nebst Folgesachen. Zu den Folgesachen gehören die Regelung des Versorgungsausgleichs (der Ausgleich der während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften), der Zugewinnausgleich und sonstige Regelungen zur Vermögensauseinander-setzung, die Regelung von Unterhaltsansprüchen zwischen Ehegatten und gegenüber Kindern, Regelungen zur Benutzung bzw. Zuweisung der Ehewohnung und der Hausratsgegenstände. Diese Folgesachen können auch sowohl während der Trennungszeit als auch nach Rechtskraft einer Ehescheidung Gegenstand sogenannter isolierter familiengerichtlicher Verfahren sein. Zu den Familiensachen zählen auch Regelungen des Elternunterhaltes, Adoptionsverfahren sowie die Klärung der Abstammung.

Wir beraten Sie über die Voraussetzungen der Ehescheidung und klären Sie über Ihre individuellen Rechte und Pflichten in der Trennungszeit und für die Zeit nach Rechtskraft der Ehescheidung auf. Soweit möglich versuchen wir, regelungsbedürftige Familiensachen ein-vernehmlich ohne „Rosenkrieg“ zu regeln und in einer Trennungs- und Scheidungsfolgen-vereinbarung umzusetzen. In einer streitigen Auseinandersetzung über Familiensachen vertreten wir Sie außergerichtlich und gerichtlich.

Wir beraten auch zu Beginn einer Ehe, ob und gegebenenfalls mit welchem Inhalt im Einzelfall die Regelung familienrechtlicher Trennungs- und Scheidungsfolgesachen abweichend von gesetzlichen Vorschriften durch einen Ehvertrag sinnvoll bzw. notwendig sind. Ein Ehevertrag bedarf der notariellen Beurkundung.

Zu unseren Tätigkeitsbereichen im Familienrecht gehören insbesondere:

  • Durchführung des Ehescheidungsverfahrens
  • Vertretung bei der Gestaltung einer Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung
  • Ausgleich von Rentenanwartschaften im Versorgungsausgleich
  • Zugewinnausgleich und Vermögensauseinandersetzung
  • Unterhalt für minderjährige Kinder
  • Unterhalt für Ehegatten in der Trennungszeit
  • Unterhalt für Ehegatten nach Rechtskraft der Scheidung
  • Betreuungsunterhalt für unverheiratete Mütter
  • Elternunterhalt
  • Gebrauchsüberlassung der Ehewohnung in der Trennungszeit und nach Rechtskraft der Ehescheidung
  • Aufteilung der Hausratsgegenstände in der Trennungszeit und nach Rechtskraft der Ehescheidung
  • Regelung des Sorgerechts für gemeinsame minderjährige Kinder
  • Regelung des Umgangs für gemeinsame minderjährige Kinder
  • Anerkennung oder Anfechtung der Vaterschaft
  • Unterhalt für volljährige Kinder

Mietrecht/ Pachtrecht/Wohnungseigentum

Nahezu 50 Prozent der deutschen Haushalte leben derzeit zur Miete. Mietrechtsstreitigkeiten stellen deshalb einen sehr großen Bereich unter allen Zivilrechtsstreitigkeiten dar. Die Vermietung von Wohnraum unterliegt einer Vielzahl von gesetzlichen Bestimmungen und Entscheidungen der Gerichte. Regelungen in Mietverträgen sind überwiegend allgemeine Geschäftsbedingungen und unterliegen daher besonderen gesetzlichen Schranken, deren Einhaltung wir mit unserer jahrelangen Erfahrung überprüfen können.

Neben der Vermietung von Wohnraum erfasst das Mietrecht auch die Vermietung von Gewerbeeinheiten, dem sogenannten Gewerbemietrecht, also Räumlichkeiten, die nicht zum Wohnen bestimmt sind. Gerade im Gewerbemietrecht kann die Ausgestaltung des Mietvertrags von existenzieller Bedeutung sein, da dieser oftmals für eine lange Dauer eingegangen wird und erhebliche Investitionen für den Umbau von Mietobjekten getätigt werden. Es ist deshalb ratsam, einen gewerblichen Mietvertrag vor Vertragsschluss juristisch überprüfen zu lassen.

Vom Mietrecht ist das sogenannte Pachtrecht zu unterscheiden. Anders als bei der Vermietung wird bei der Pacht nicht nur das Objekt zur Nutzung zur Verfügung gestellt sondern der Pächter darf auch die „Früchte“, die er aus dem Pachtobjekt zieht – also die Erträge – behalten. Gegenwärtig sind etwa mehr als zwei Drittel der Nutzfläche in der Landwirtschaft verpachtet. Große praktische Bedeutung im Wirtschaftsleben haben zudem die Pachtverträge betreffend Gaststätten, Restaurants und sonstige Gewerbeimmobilien.

Große Bedeutung hat das Wohnungseigentumsrecht. Dieses Recht beschreibt das Eigentum an einzelnen Wohnungen (Wohnungseigentum) oder Gewerbeeinheiten (Teileigentum) innerhalb eines Objektes oder einer größeren Wohnanlage. Das Wohnungs- und Teileigentumsrecht ist im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) geregelt. Wohnungs- und Teileigentum bringt zahlreiche Konflikte mit sich. Unterschiedliche Interessen, Nutzungsarten und Lebensstile prallen unmittelbar aufeinander.

Wir beraten und vertreten Sie bei Rechtsstreitigkeiten in miet-, pachtrechtlichen und wohneigentums- und teileigentumsrechtlichen Angelegenheiten. Hierzu gehört auch, dass wir für Sie Miet- und Pachtverträge prüfen und gestalten. Wir vertreten Sie bei fristlosen oder ordentlichen Kündigungen, der Geldendmachung von Miet- und Teileigentumsrückständen, Zwangsräumung sowie Mieterhöhungen oder Streitigkeiten der Wohnungseigentümer untereinander.

Zu den typischen Regelungsbereichen gehört insbesondere:

  • Abmahnung
  • Betriebskosten
  • Durchführung von Räumungsklagen
  • Durchführung von Zwangsräumungen
  • Eigenbedarfskündigung
  • fristlose Kündigung wegen Nichtzahlung der Mietkaution
  • fristlose und ordentliche Kündigung von Miet- und Pachtverhältnisses
  • fristlose und ordentliche Kündigung bei Zahlungsrückstand
  • Geltendmachung von Hausgeldzahlungen
  • Geltendmachung von Minderungsansprüchen
  • Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bei Beschädigung von Miet- und Pachträumen
  • Kaution
  • Kündigung bei Pflichtverletzung des Mieters
  • Mängelbeseitigung
  • Prüfung und Anfechtung rechtswidriger Wohnungseigentümerbeschlüsse
  • Prüfung, Gestaltung und Verhandlung von Mietaufhebungsvereinbarungen
  • Prüfung, Gestaltung und Verhandlung von Wohnraum- und Gewerbemietverträgen
  • Regelung von Streitigkeiten unter Wohnungs- und Teileigentümern
  • Untervermietung
  • Vermieterpfandrecht
  • Vorkaufsrecht

Verkehrsrecht

In der Bundesrepublik Deutschland sind über 60 Millionen Kraftfahrzeuge zugelassen. Damit einher geht leider auch ein stetiger Anstieg von Verkehrsunfällen.

Wir helfen Ihnen zuverlässig und schnell, wenn es darum geht, Ihre eigenen Ansprüche aus einem Verkehrsunfall mit Sach- und/oder Personenschäden durchzusetzen. Dabei geht es insbesondere um die Regulierung von Kraftfahrzeugschäden, Schmerzensgeld, Verdienstausfall, Erwerbsschäden, Haushaltsführungsschäden und Nutzungsausfall. Wir vertreten sie auch bei Problemen im Zusammenhang mit einem Autokauf und/oder einem Autoverkauf.

Ein weiterer Schwerpunkt des Verkehrsrechtes bildet das Straf- und Bußgeldverfahren. Soweit Sie die Geschwindigkeit überschritten haben, unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ein Fahrzeug geführt haben oder Ihnen ein anderer Verkehrsverstoß vorgeworfen wird, vertreten wir Sie in diesen Verfahren und gewährleisten aufgrund jahrelanger Erfahrung eine an den Interessen des Mandanten orientierte Verteidigung.

Wir begleiten Sie mit unserer jahrelangen Erfahrung und als Fachanwalt für Verkehrsrecht bei der

Durchsetzung Ihrer Ansprüche insbesondere bei:

  • Abfindungsvergleich bei Personenschäden
  • Autokauf und Reparatur
  • Gewährleistung nach Autokauf
  • Kaskoschaden
  • Reparaturschaden
  • Schadenmanagement für Autohäuser und Flottenmanager
  • Schmerzensgeld
  • Totalschaden
  • Unfall mit Auslandsbeteiligung
  • Unfallabwicklung
  • Unfallschaden
  • Verkehrsunfall

Vertretung in Straf- und Ordnungswidrigkeitsverfahren insbesondere bei:

  • Abstandsverstoß
  • Alkohol
  • Ampel
  • Bußgeldbescheid
  • Drogen
  • fahrlässige Körperverletzung
  • Fahrverbot
  • Geschwindigkeitsverstoß
  • Ladung
  • Ordnungswidrigkeit
  • Rotlichtverstoß
  • Tachoscheibe
  • Trunkenheitsfahrt
  • Unfallflucht
  • Verkehrsstrafrecht

Zivilrecht

Als Zivilrecht bezeichnet man die gesetzlichen Vorschriften für die Regelung der Rechtsbeziehungen der Bürger untereinander. Innerhalb des Zivilrechtes kann je nach Regelungsgegenstand eine weitere Unterscheidung vorgenommen werden. Wird der Kauf von Gegenständen oder Rechten geregelt, ist oft die Rede von „Kaufrecht“, bei Vermietung von Wohnungen, Grundstücken oder beweglichen Sachen von „Mietrecht“, bei Regelungen der familiären Angelegenheiten von „Familienrecht“, bei Todesfällen von „Erbrecht“ etc. Zivilrecht ist deshalb das Rechtsgebiet, wenn nicht der Staat auf einer Seite beteiligt ist. Das Zivilrecht bezeichnet einerseits die Regelungen, die unabhängig von dem konkreten Regelungsgegenstand allgemeine Grundsätze des Zivilrechtes festlegen und daher grundsätzlich auch im Kaufrecht, Mietrecht, Familienrecht, etc. zu beachten sind.

Die gesetzliche Rechtsquelle des Zivilrechtes ist insbesondere das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB). Ergänzt werden diese Normen durch Sondervorschriften und allgemeine Grundsätze, die durch Gerichte und Rechtslehre entwickelt werden.

Wir beraten Sie kompetent und umfassend zu Ihrem konkreten und individuellen rechtlichen Anliegen. Wir helfen Ihnen auch, Ihre Interessen – sofern erforderlich – gerichtlich durchzusetzen.

In den folgenden Unterpunkten haben wir eine kleine Auswahl der typischen Tätigkeitsbereiche aus dem Zivilrecht zusammengestellt:

  • Computerrecht
  • Bau- und Architektenrecht
  • Darlehensvertrag
  • Dienstvertragsrecht
  • Eigentumsfragen
  • Erbrecht
  • Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Immobilien- und Grundstücksrecht
  • Kaufrecht
  • Mietrecht
  • Nachbarschaftsrecht
  • Reiserecht
  • Sachenrecht
  • Schadensersatzrecht
  • Schenkung
  • Sportrecht
  • Verbraucherschutzrecht
  • Versicherungsrecht
  • Vertragsrecht
  • Werkvertragsrecht
  • Wirtschaftsrecht
  • Wohnungseigentum